Posted by on Jul 16, 2012 in Allgemein | Keine Kommentare

Gartenhaus Baugenehmigung Bayern

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass eine Baugenehmigung für ein Garten – oder Gerätehaus nötig ist. Dies hängt unter anderem neben der Größe des Gartenhauses auch von vielen anderen Faktoren ab.

Von Bundesland zu Bundesland ist eine Gartenhaus Baugenehmigung, Bayern, Hessen oder Thüringen, verschieden, denn die Richtlinien und Vorgaben sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Die Vorgaben können allerdings auch in den jeweiligen Gemeinden und Städten variieren. Die Bauvorschriften für die Gartenhäuser können in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer nachgelesen werden.

Vor dem Bau eines Gartenhauses sollte allerdings mit den Nachbarn gesprochen werden – vor allem wenn das Gartenhaus nah an der Grenze des Nachbargrundstückes gebaut wird. So können Missverständnisse und Streitigkeiten im Vorfeld geklärt und bereinigt werden. In der Regel müssen 3 Meter Grenzabstand zu dem Nachbargrundstück bestehen.

Beim Aufstellen des Gartenhauses müssen auch vorhandene Bäume berücksichtigt werden. Bäume deren Stammumfang mehr als  80 cm beträgt, dürfen nicht gefällt werden, denn sie stehen unter einem besonderen Schutz.

Die Gartenhaus Baugenehmigung: Bayern

In Bayern sind Gartenhäuser mit einem umbauten Raum von 75 m³ zugelassen, sofern sich in diesem keine Feueranlagen befinden. Generell benötig aber jeder Anbau eine Baugenehmigung.

Im Bereich zwischen Gebäude und Straße dürfen auf Grund der „Vorgartensatzung“ in München keine Gartenhäuser, Geräteschuppen oder Scheunen aufgestellt werden.

Wenn die Vorgaben, wie etwa der Abstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden können oder überschritten werden, so muss eine Gartenhaus Baugenehmigung Bayern bei der Baubehörde beantragt werden. Ein Schreiben mit den Angaben zu Größe und zum Material, sowie ein Lageplan aus dem ersichtlich wird, wie weit das Gartenhaus die Vorgaben überschreitet, reicht aus. Ein Sacharbeiter der Baubehörde prüft dann den Antrag und entscheidet, ob die Befreiung vertretbar ist. Allerdings wird einem Bau im Vorgarten in Bayern nicht zugestimmt.

In jedem Fall sollten Sie sich schon vor dem Bau über eine Gartenhaus Baugenehmigung, Bayern oder egal welches Bundesland der BRD, informieren, denn nach dem Bau kann es schwierig sein, diese durchzusetzen.