Posted by on Feb 26, 2013 in Allgemein | Keine Kommentare

Gartenhaus Baugenehmigung NRW

Deutschland ist ein Land, in dem fast alles gesetzlich geregelt ist. Das gilt auch für Gartenhäuser. Hierzu hat jedoch jedes Bundesland seine eigenen Gesetze, was zur Folge hat, dass es eine spezielle Gartenhaus Baugenehmigung NRW gibt, die nur in diesem Bundesland gültig ist. Neben der gesetzlichen Lage können gerade Bebauungen am Grundstücksrand zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen. Neben den gesetzlichen Bestimmungen, die eingehalten werden sollten, wäre es sinnvoll den Nachbarn vor dem Bau über das Vorhaben zu informieren.

Hat der Nachbar prinzipiell nichts gegen ein Gartenhaus in der Nähe seines Grundstücks einzuwenden, wird die Gartenhaus Baugenehmigung NRW benötigt. Hierzu sollte der Bauherr zu seiner Stadt und zum Fachbereich Bauplanung gehen. Erst hier kann man erfahren, ob es für die Stadt, den Stadtteil oder die Siedlung einen Bebauungsplan gibt. Solche Bebauungspläne können beispielsweise für Siedlungen speziell festgelegt werden, auch wenn die darum liegenden Siedlungen keinen Bebauungsplan haben. In einigen Bereichen gibt es prinzipiell keine Gartenhaus Baugenehmigung NRW und auch der Bau von anderen Nebenanlagen wie Garagen dürfen hier nicht gebaut werden.

Auch wenn eine Gartenhaus Baugenehmigung NRW beantragt werden muss, muss ein bestimmter Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks eingehalten werden. Diese beträgt in NRW prinzipiell drei Meter. Gerade diese Grenze wird auch mit einer Gartenhaus Baugenehmigung NRW durch die Behörden überprüft. Die Länge darf in NRW entlang der Grundstücksgrenze zum Nachbarn maximal neun Meter betragen. Das gilt allerdings nur, wenn es sich um einen Geräteschuppen handelt, nicht jedoch wenn es sich um ein Partygartenhäuschen oder einen Aufenthaltsraum handelt. Hier sollte, auch wenn keine Gartenhaus Baugenehmigung NRW benötigt wird, bei der Stadt nachgefragt werden.

Kleine Gartenhäuschen bis zu 30 Kubikmetern Rauminhalt sind in NRW immer genehmigungsfrei, wenn sie nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Ein solches kleines Gartenhäuschen für Geräte kann eine Höhe von 2,5 Metern und eine Grundfläche von 3×4 Metern haben, ohne genehmigt werden zu müssen.